Sonderbefehlfür die deutsche Bevölkerung der Stadt
Salzbrunn einschließlich Ortsteil Sandberg. |
| Laut Befehl der Polnischen
Regierung wird befohlen: |
| 1. Am 14.
Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen
Bevölkerung stattfinden. |
| 2. Die deutsche
Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse
umgesiedelt. |
| 3. Jeder
Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen. |
| 4. Kein
Transport (Wagen, Ochsen, Pferde, Kühe usw.) wird erlaubt. |
| 5. Das ganze
lebendige und tote Inventar in unbeschädigten Zustande bleibt als
Eigentum der Polnischen Regierung. |
| 6. Die
Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab. |
| 7.
Nichtausführung des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt,
einschließlich Waffengebrauch. |
| 8. Auch mit
Waffengebrauch wird verhindert Sabotage u. Plünderung. |
| 9. Sammelplatz
an der Straße Bhf. Bad Salzbrunn-Adelsbacher Weg in einer
Marschkolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach. |
| 10. Diejenigen
Deutschen, die im Besitz von Nichtevakuierungsbescheinigungen sind,
dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14
Uhr nicht verlassen. |
| 11. Alle
Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs und
Hausschlüssel müssen nach außen gesteckt werden. |
| Bad Salzbrunn, 14. Juli 1945, 6 Uhr
Abschnittkommandant (-) Zinkowski, Oberleutnannt |
| Dieser Sonderbefehl betraf nicht nur den
Ort Bad Salzbrunn; er wurde in zigtausenden deutschen Orten
erlassen, mit stillschweigender Duldung der westlichen
Alliierten. |